Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummietvertrag: Fristlose Mieterkündigung bei Bedrohungssituation
Leitsatz (amtlich)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietvertrags berechtigt den Mieter zur fristlosen Kündigung des Vertrages. Die Unzumutbarkeit kann auf einer Bedrohungssituation beruhen, die den Mieter in dem Wohnhaus betrifft.
Fundstellen
Haufe-Index 1739255 |
WuM 2001, 446 |
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