Entscheidungsstichwort (Thema)
Zur Umlagefähigkeit von Aufzugskosten auf den Mieter einer Erdgeschoßwohnung. Wohnungsgröße als Abrechnungsgrundlage für Betriebskosten. substantiiertes Bestreiten der Betriebskostenabrechnung durch den Mieter
Orientierungssatz
(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
1. Die anteilige Umlage der Fahrstuhlkosten auf den Mieter der Erdgeschoßwohnung kann im Mietvertrag vereinbart werden.
2. Für die Betriebskostenabrechnung ist die im Vertrag vereinbarte Wohnungsgröße als Maßstab unabhängig von der Frage anrechenbarer Quadratmeter einer Terrasse zugrunde zu legen.
3. Substantiiertes Bestreiten von Ansätzen in der Betriebskostenabrechnung setzt im Regelfall voraus, daß der Mieter Einsicht in die Berechnungsunterlagen genommen hat.
Fundstellen
Dokument-Index HI1735403 |
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