Entscheidungsstichwort (Thema)

Pfändbarkeit von Wohngeld

 

Orientierungssatz

Wohngeld ist nach der Neuregelung des SGB I § 54 (juris: SGB 1) nunmehr für alle Gläubiger pfändbar.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1738914

Rpfleger 1996, 119

Rpfleger 1996, 35

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