Entscheidungsstichwort (Thema)
Pfändbarkeit von Wohngeld
Orientierungssatz
Wohngeld ist nach der Neuregelung des SGB I § 54 (juris: SGB 1) nunmehr für alle Gläubiger pfändbar.
Fundstellen
Haufe-Index 1738914 |
Rpfleger 1996, 119 |
Rpfleger 1996, 35 |
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