Entscheidungsstichwort (Thema)

Kündigung wegen Eigenbedarf: Bewertung der Eigenbedarfsgründe durch das Gericht; Gewährung einer angemessenen Räumungsfrist; Folgen einer unterlassenen Stellungnahme des Vermieters zur Mietminderung

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

1. Die vernünftige und nicht mißbräuchliche Beanspruchung der vermieteten Wohnung, um den eigenen Kindern jeweilige Wohnräume einrichten zu können, ist als Eigenbedarfsgrund vom Gericht nicht durch Bewertung des Erziehungsplanes der Eltern in Frage zu stellen (vergleiche BVerfG, 1989-02-14, 1 BvR 308/88, NJW 1989, 970.

2. Ist Ersatzwohnraum, wenn auch unter schwierigen Bedingungen, zu erlangen, so ist das Mietverhältnis nicht aus Härtegründen fortzusetzen, sondern vom Gericht ist eine angemessene Räumungsfrist zu gewähren.

3. Äußert sich nach vorangegangenem Schriftwechsel der Vermieter drei Jahre lang nicht mehr zu der vom Mieter durchgeführten Mietminderung, so kann der Mieter davon ausgehen, daß der Vermieter die Minderung akzeptiert.

 

Normenkette

BGB §§ 537, 556a, 564b Abs. 2 Nr. 2; GG Art. 6; ZPO § 721

 

Fundstellen

Dokument-Index HI541926

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge