Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Gemeinschaftliche Kündigung des Mietverhältnisses über eine vor der Umwandlung des Grundstücks in Wohnungseigentum vermietete und danach veräußerte Wohnung

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

1. Zur gemeinschaftlichen Kündigung des Mietverhältnisses über eine vor der Umwandlung des Grundstücks in Wohnungseigentum vermietet und danach veräußerte Wohnung.

(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofs)

2. Das Mietverhältnis über ein vor der Umwandlung des Grundstücks in Wohnungseigentum vermietete und danach veräußerte Wohnung kann nur gemeinschaftlich durch einheitliche Kündigung des Wohnungseigentümers und der Wohnungseigentümergemeinschaft, die zusammen eine Vermietergemeinschaft bilden, zur Auflösung gebracht werden. Aus der Einheitlichkeit des Mietverhältnisses einerseits und der Gestaltungswirkung der Kündigung andererseits folgt, daß die Erklärung der Vermieter sich nicht nur auf ihren Leistungsteil beziehen kann. Von der Willensentschließung und Willenserklärung muß vielmehr jeweils das gesamte Mietverhältnis erfaßt sein.

 

Normenkette

BGB §§ 535, 564, 564b Abs. 1 Nr. 2, §§ 571, 577, 741, 744 Abs. 1, § 747 S. 2; WoEigG §§ 5, 21, 25

 

Fundstellen

Dokument-Index HI538179

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