Entscheidungsstichwort (Thema)

Veräußerung einer Eigentumswohnung und Rechtsstellung des Vermieters, wenn ein mitvermieteter Nebenraum im Sondereigentum eines anderen Wohnungseigentümers steht

 

Orientierungssatz

Der Erwerber einer vermieteten Eigentumswohnung wird nicht alleiniger Vermieter, wenn zu der Wohnung ein mitvermieteter Nebenraum gehört, der ganz oder teilweise im Sondereigentum eines anderen Wohnungseigentümers steht. Eine Kündigung des Mietverhältnisses ist daher nur mit Einwilligung des weiteren Vermieters wirksam. Dieser Fall wird nicht erfaßt von dem Rechtsentscheid des BGH, wonach der Erwerber einer vermieteten Wohnung alleiniger Vermieter wird, wenn zu der Wohnung ein im Gemeinschaftseigentum stehender Kellerraum gehört (Abgrenzung BGH, 1999-04-28, VIII ARZ 1/98, ZMR 1999, 546).

 

Normenkette

BGB § 571 Abs. 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 541963

NZM 2000, 656

ZMR 1999, 765

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