Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummiete: Textform bei Mieterhöhung durch GmbH
Orientierungssatz
Die in einem Mieterhöhungsverlangen gemäß § 558a Abs. 1 BGB einzuhaltende Textform ist nicht gewahrt, wenn entgegen § 126b BGB nicht die natürliche Person genannt wird, die die Erklärung für die juristische Person (hier: GmbH) abgegeben hat.
Fundstellen
Haufe-Index 1735801 |
NZM 2005, 255 |
ZMR 2004, 680 |
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