Entscheidungsstichwort (Thema)

Benennung von Vergleichsmieten, Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung, Wartungskosten, Wassertemperatur

 

Orientierungssatz

1. Die Benennung von 4 Wohnungen reicht für die Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens nicht aus, wenn sich aus den angegebenen Mietzinsen nicht ergibt, daß der geforderte Mietzins der ortsüblichen Vergleichsmiete entspricht.

2. MietHöReglG § 4 gibt dem Vermieter keinen Anspruch, die Zustimmung zu einer Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen zu verlangen.

3. Der Austausch eines Filtereinsatzes und einer Düse zählt zu den Wartungskosten.

4. Ein erheblicher Mangel liegt nicht vor, wenn das Warmwasser nur 40 bzw 43 Grad C beträgt.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1729923

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