Entscheidungsstichwort (Thema)

Formularvertragliche Verpflichtung des Mieters zur Ausführung der Schönheitsreparaturen im Abstand von 2 bis 3 Jahren

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Die formularvertragliche Verpflichtung des Mieters, die Schönheitsreparaturen regelmäßig im Abstand von nur 2 bis 3 Jahren auszuführen, ist unwirksam.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1737253

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