Entscheidungsstichwort (Thema)
Formularvertragliche Verpflichtung des Mieters zur Ausführung der Schönheitsreparaturen im Abstand von 2 bis 3 Jahren
Leitsatz (amtlich)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Die formularvertragliche Verpflichtung des Mieters, die Schönheitsreparaturen regelmäßig im Abstand von nur 2 bis 3 Jahren auszuführen, ist unwirksam.
Fundstellen
Dokument-Index HI1737253 |
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