Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnungseigentum: Bestimmbarkeit eines Eigentümerbeschlusses und zulässige Vermietung einer Gemeinschaftsfläche

 

Orientierungssatz

1. Ein Eigentümerbeschluß über die Vermietung einer vor einem Ladengeschäft befindlichen Gemeinschaftsfläche, die lediglich mit "ca 8 qm Außenfläche" bezeichnet ist, ist nicht mangels Bestimmtheit unwirksam, wenn das Protokoll des Genehmigungsbeschlusses ausweist, daß bei den Wohnungseigentümern über die Belegenheit der Mietfläche, dh deren Abstand von der Vorderfront des Ladengeschäfts, keinerlei Zweifel bestanden hat.

2. Eine relevante Rechtsbeeinträchtigung durch die Vermietung einer Gemeinschaftsfläche und deren Nutzung durch den Mieter ist nicht anzunehmen, wenn die Mitbenutzung der Mietfläche den Wohnungseigentümern mit nur geringfügigen Einschränkungen weiterhin möglich ist, und der die Vermietung anfechtende Eigentümer im übrigen nicht die Absicht hat, die Fläche zu benutzen.

3. Die Vermietung einer vor einem Ladengeschäft gelegenen Gemeinschaftsfläche ist zulässig, wenn sie dazu dient, die Abwanderung des Ladenmieters zu verhindern und Leerstände zu vermeiden.

 

Nachgehend

OLG Hamburg (Beschluss vom 10.03.2004; Aktenzeichen 2 Wx 144/01)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1734483

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