Entscheidungsstichwort (Thema)
Mietvertragsrecht: Inhalt des Zustimmungsverlangens zur Mieterhöhung und Voraussetzungen der Selbsthilfe des Mieters bei irreparablem Wasserboiler
Leitsatz (redaktionell)
1. Ein Zustimmungsverlangen zur Mieterhöhung muß erkennen lassen, daß der Vermieter die Zustimmung des Mieters zu der begehrten Neufestsetzung der Miete erwartet. Dies ist nicht der Fall, wenn der Bevollmächtigte des Mieters aufgefordert wird, diesen zur Zahlung des höheren Mietzinses zu veranlassen.
2. Erweist sich die angemahnte Reparatur eines Wasserboilers als undurchführbar, muß der Mieter den Vermieter erneut mahnen, bevor er das defekte Gerät in Selbsthilfe erneuern und Kostenerstattung beanspruchen kann.
Normenkette
BGB § 538 Abs. 2; MietHöReglG § 2 Abs. 3
Fundstellen
Dokument-Index HI541691 |
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