Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummietverhältnis: Beseitigung der vom Mieter installierten Außen-Parabolantenne
Orientierungssatz
(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Ist die Mietwohnung an das Breitbandkabel angeschlossen, so daß der Mieter 22 Fernsehprogramme empfangen kann, so ist der Vermieter im Regelfall berechtigt, die Entfernung der vom Mieter am Gebäude angebrachten Außen-Parabolantenne zu verlangen. Dies gilt grundsätzlich auch, wenn der Mieter die Parabolantenne vor dem Zeitpunkt der Verkabelung installiert hatte.
Normenkette
GG Art. 5 Abs. 1 S. 1 Hs. 2, Abs. 2; BGB §§ 535-536, 550
Fundstellen
Dokument-Index HI541674 |
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