Entscheidungsstichwort (Thema)
Vermietung von Räumen zu gewerblichen Zwecken in reinem Wohngebiet
Orientierungssatz
1. Die Vermietung eines Raumes zu einer baurechtlich unzulässigen Benutzung hat nicht die Nichtigkeit des Mietvertrages zu Folge.
2. Grundsätzlich stellt ein behördliches Verbot als Rechtsmangel einen Mangel iS des BGB § 542 dar und berechtigt wegen Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs zur fristlosen Kündigung.
Fundstellen
Haufe-Index 1729865 |
NJW 1977, 1885 |
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