Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens. zur Wohnungsgröße als zugesicherte Eigenschaft

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Die Angabe der Wohnfläche im Mietvertrag ist nicht ohne weiteres eine Zusicherung einer Eigenschaft der Mietsache. Die Mieterhöhung kann daher nach der tatsächlichen Wohnungsgröße vorgenommen werden.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1733939

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