Entscheidungsstichwort (Thema)
Eigenbedarf wegen Aufnahme einer Pflegeperson. Freiwerden einer anderen Wohnung im Haus. Tauschangebot an den gekündigten Mieter
Orientierungssatz
(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
1. Benötigt der Vermieter zur Unterbringung einer Pflegeperson eine Wohnung im Haus, so kann er die gekündigte Wohnung beanspruchen, wenn eine andere Wohnung im Haus frei wird, diese Wohnung aber zu der Wohnung des Vermieters weniger günstig gelegen ist.
2. Eine Verpflichtung des Vermieters, dem Mieter die freigewordene Wohnung zum Tausch anzubieten, folgt nicht aus einer Treuepflicht gegenüber dem Mieter.
Fundstellen
Dokument-Index HI1734750 |
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