Entscheidungsstichwort (Thema)

Kostentragungspflicht des Mieters bei Rücknahme einer auf zukünftige Räumung gerichteten Klage vor Ablauf der Kündigungsfrist. Mietzinsanspruch des Vermieters nach Rückgabe einer Wohnung innerhalb unrichtig berechneter Kündigungsfrist

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

1. Die Kosten der auf zukünftige Räumung erhobenen Klage, die der Vermieter nach Räumung des Mieters vor Ablauf der Kündigungsfrist alsbald zurückgenommen hat, sind vom Mieter zu erstatten, wenn er unter Verletzung des Mietvertrags Anlaß zur Klage gegeben hat.

2. Der vorsorgliche Widerspruch gegen die ordentliche Kündigung und der Auszug vor Ablauf der im Kündigungsschreiben bezeichneten Kündigungsfrist sind keine Verletzung des Mietvertrags. Den Vermieter auf die bevorstehende Räumung hinzuweisen, ist nicht gefordert, wenn der Mieter eine Klage auf zukünftige Räumung nicht erwarten mußte.

3. Gibt der Mieter innerhalb der im Kündigungsschreiben bezeichneten Frist die Wohnung zurück, kann ein darüber hinausgehender Mietzinsanspruch gleichwohl gegeben sein.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1735427

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge