Entscheidungsstichwort (Thema)
Feststellung einer Mietpreisüberhöhung anhand eines Mietspiegels
Orientierungssatz
(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Das Gericht kann grundsätzlich den Mietspiegel Dortmund als Beweismittel zur Feststellung einer zivilrechtlich maßgeblichen Mietpreisüberhöhung heranziehen, ohne ein Sachverständigengutachten einzuholen.
Normenkette
BGB §§ 138, 535, 812; WiStrG § 5
Fundstellen
Dokument-Index HI541753 |
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