Entscheidungsstichwort (Thema)

Feststellung einer Mietpreisüberhöhung anhand eines Mietspiegels

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Das Gericht kann grundsätzlich den Mietspiegel Dortmund als Beweismittel zur Feststellung einer zivilrechtlich maßgeblichen Mietpreisüberhöhung heranziehen, ohne ein Sachverständigengutachten einzuholen.

 

Normenkette

BGB §§ 138, 535, 812; WiStrG § 5

 

Fundstellen

Dokument-Index HI541753

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