Entscheidungsstichwort (Thema)

Gewerberaummietvertrag: Außerordentliche Kündigung bei Erhöhung der Brand- und Feuergefahr durch den Mieter

 

Leitsatz (amtlich)

Setzt der Mieter die Gewerberäume einer beträchtlichen Brand- und Feuersgefahr trotz Abmahnung und Feuerbeschau aus, ist der Vermieter zur außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1734437

GuT 2002, 20

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