Entscheidungsstichwort (Thema)
Gewerberaummietvertrag: Außerordentliche Kündigung bei Erhöhung der Brand- und Feuergefahr durch den Mieter
Leitsatz (amtlich)
Setzt der Mieter die Gewerberäume einer beträchtlichen Brand- und Feuersgefahr trotz Abmahnung und Feuerbeschau aus, ist der Vermieter zur außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt.
Fundstellen
Haufe-Index 1734437 |
GuT 2002, 20 |
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