Entscheidungsstichwort (Thema)

Darlegungslast des Vermieters bei Kündigung wegen Hinderung der angemessenen wirtschaftlichen Verwertung

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Im Kündigungsschreiben wegen Hinderung der angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks muß der Vermieter die ihm drohenden Nachteile so darlegen, daß der Mieter die Nachteile gegenüber seinem Interesse am Fortbestand des Mietverhältnisses abwägen kann.

 

Orientierungssatz

(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)

1. Für den Kündigungsgrund der Hinderung der angemessenen wirtschaftlichen Verwertung müssen in dem Kündigungsschreiben die Ertragslage des Vermieters und die daraus drohenden Nachteile, die er durch die Verwertung des Grundstücks abwenden will, dargelegt werden.

2. Der in dem Kündigungsschreiben enthaltene allgemeine Hinweis, daß das Grundstück vorteilhafter und zu einem besseren Preis veräußert werden könne, wenn der Erwerber nach seiner eigenen Vorstellung und ohne Rücksichtnahme auf bestehende Mietverhältnisse das Grundstück nutzen könne, ist keine hinreichende Darlegung des Kündigungsgrundes und reicht für eine wirksame Kündigung nicht aus.

3. Zitierung: Vergleiche BVerfG, 1989-02-14, 1 BvR 1131/87, WuM 1989, 118; vergleiche OLG Stuttgart, 1985-11-22, 8 REMiet 1/85, WuM 1986, 132; vergleiche BayObLG München, 1984-12-17, Re-Miet 6/84, WuM 1985, 50.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1733584

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge