Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummiete: Kündigungsrecht nach Verweigerung der Untermieterlaubnis bei Bemühungen um Nachmieterstellung
Orientierungssatz
(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
1. Verweigert der Vermieter unberechtigterweise die Erlaubnis zur Untervermietung der gesamten Wohnung und bemühen sich die Parteien in der Folge um eine Nachmieterstellung, so schließt dieses Bemühen eine Kündigung mit gesetzlicher Frist wegen verweigerter Untervermietungserlaubnis nicht aus.
2. Wird die Erlaubnis zur Untervermietung generell von vornherein vom Vermieter verweigert, so wird das Recht des Mieters zur Kündigung gemäß BGB § 549 ohne Benennung eines konkreten Untermieters nicht ausgeschlossen, denn eine solche Benennung wäre angesichts der grundsätzlichen Weigerung des Vermieters eine bloße Förmelei.
Fundstellen
Haufe-Index 1739488 |
ZAP 1998, 1079 |
WuM 1998, 557 |
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