Entscheidungsstichwort (Thema)

Eigenbedarfskündigung: Zugang einer Kündigungserklärung durch Niederlegung zur Post. Eigenbedarfskündigung: Wohnbedarf für alleinstehenden Lehrer. Eigenbedarfskündigung: Nachschieben von Kündigungsgründen. Eigenbedarfskündigung: Auskunftsanspruch des Mieters und Aussetzung des Räumungsrechtsstreits wegen anhängiger Auskunftsklage

 

Leitsatz (amtlich)

1. Wird die als Einschreiben versandte Kündigung bei der Post niedergelegt, aber nicht abgeholt, kann sie nach Treu und Glauben trotzdem als dem Mieter zugegangen gelten.

2. Kein überhöhter Wohnbedarf bei einer Vier-Zimmer-Wohnung für einen alleinstehenden Lehrer.

3. Kündigungsgründe können nachgeschoben werden, wenn statt des ursprünglich entfallenen Grundes ein neuer entstanden ist.

4. Der Mieter hat nach einer Eigenbedarfskündigung einen Auskunftsanspruch gegen den Vermieter, ob diesem Alternativwohnungen zur Verfügung gestanden hätten.

5. Eine solche Auskunftsklage nötigt nicht zur Aussetzung des ansonsten entscheidungsreifen Räumungsrechtsstreites.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1739431

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