Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Verwertungskündigung wegen geplantem Abriss und Neubau eines Mehrfamilienhauses. Wohnraummiete: Darlegungslast des Vermieters und Interessenabwägung

 

Orientierungssatz

1. Ein Abriss eines Wohnhauses (hier: zur Vorbereitung des Neubaus eines Mehrfamilienhauses) stellt eine angemessene wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks schon dann dar, wenn sich die Abrissabsicht im Rahmen der Sozial- und Rechtsordnung hält.

2. Zur Darlegung des erheblichen Nachteils ist es erforderlich, daß der Eigentümer anhand von Wirtschaftlichkeitsberechnungen die Einnahmen und Ausgaben vor und nach der angestrebten Verwertung durch Abriss und Neubau gegenüberstellt.

3. Wenn die Vermögensnachteile für den Vermieter bei Fortsetzung des Mietverhältnisses erheblich sind, muss wie im Fall einer beabsichtigten Weiterveräußerung das Bestandsinteresse des Mieters bei der Interessenabwägung zurücktreten.

 

Nachgehend

BGH (Urteil vom 05.02.2004; Aktenzeichen III ZR 331/02)

 

Fundstellen

Haufe-Index 1737336

IWR 2003, 75

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