Entscheidungsstichwort (Thema)

Mietpreisüberhöhung: Bestandsschutz des einmal zulässigen Mietzinses

 

Orientierungssatz

Der im laufenden Mietverhältnis einmal wirksame Mietzins wird nicht durch nachträgliches Absinken des ortsüblichen Vergleichsmietzinses unwirksam.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1737092

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