Entscheidungsstichwort (Thema)
Mietpreisüberhöhung: Bestandsschutz des einmal zulässigen Mietzinses
Orientierungssatz
Der im laufenden Mietverhältnis einmal wirksame Mietzins wird nicht durch nachträgliches Absinken des ortsüblichen Vergleichsmietzinses unwirksam.
Fundstellen
Dokument-Index HI1737092 |
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