Entscheidungsstichwort (Thema)

Begründetheit eines Mieterhöhungsverlangens: Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete für eine Neubauwohnung in Berlin unter Heranziehung des Mietspiegels

 

Leitsatz (amtlich)

1. Die Orientierungshilfe zum Mietspiegel kann auch für Neubauwohnungen herangezogen werden, wenn es um Merkmale geht, die dort nicht üblich sind.

2. Gegen den Zuschlag "Gebiet mit Einzelhandel" bestehen keine Bedenken.

3. Zur Umrechnung in eine Nettomiete sind die konkreten Betriebskosten vor den Mietspiegelwerten abzuziehen.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1732845

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