Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Mietminderung bei zu geringem Wasserdruck und nicht erwärmbaren Heizkörpern. Wohnraummiete: Verwirkung des Mietminderungsanspruchs und Mieterhöhung

 

Orientierungssatz

1. Ist der Wasserdruck in der Wohnung so gering, dass die Toilette mit einem Eimer nachgespült werden muss und die Füllung der Badewanne 45 Minuten dauert, so ist eine Minderung der Brutto-Warmmiete um 20% gerechtfertigt.

2. Allein der Umstand, dass einzelne Heizkörper in einer Wohnung nicht erwärmt werden können, stellt noch keine erhebliche Gebrauchsbeeinträchtigung dar. Der Mieter muss vielmehr vortragen, welche Temperaturen in den betroffenen Räumen in Abhängigkeit zu den jeweiligen Außentemperaturen erzielbar sind.

3. Der Mieter kommt nicht in Annahmeverzug, wenn er im Zusammenhang mit Instandsetzungsarbeiten bestimmte Arbeiten lediglich als Modernisierung ablehnt.

4. Ein Mieter, der einen Vorbehalt erklärt, hat daraus in angemessener Zeit rechtliche Folgen herzuleiten. Ein Zeitraum von vier Jahren kann nicht mehr als angemessen angesehen werden.

5. Ein verwirktes Minderungsrecht lebt auch nach einer Mieterhöhung nicht vollständig wieder auf. Die Minderung ist vielmehr in diesem Fall auf den Erhöhungsbetrag anteilig beschränkt.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1736439

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge