Entscheidungsstichwort (Thema)

Beleidigung des Vermieters als Kündigungsgrund nach BGB § 554a?

 

Orientierungssatz

Eine Beleidigung des Vermieters ("Sie sind ein Massenmörder"), die der Mieter in einem Zustand der Erregung ausspricht und die objektiv töricht und sinnlos ist, stellt keinen ausreichenden Grund für eine fristlose Kündigung nach BGB § 554a dar.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1735756

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