Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Verjährungsbeginn für Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung

 

Leitsatz (redaktionell)

Auch der Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung verjährt in 6 Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem der Vermieter die Mietsache zurückerhält. Maßgeblich dafür ist, daß der Mieter den Besitz an der Mietsache endgültig aufgegeben hat und nicht mehr fortsetzen will; das kann grundsätzlich erst nach Beendigung des Mietverhältnisses angenommen werden.

 

Normenkette

BGB §§ 276, 558 Abs. 1-2

 

Fundstellen

Dokument-Index HI542112

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge