Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnraummiete: Verjährungsbeginn für Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung
Leitsatz (redaktionell)
Auch der Schadensersatz wegen positiver Vertragsverletzung verjährt in 6 Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem der Vermieter die Mietsache zurückerhält. Maßgeblich dafür ist, daß der Mieter den Besitz an der Mietsache endgültig aufgegeben hat und nicht mehr fortsetzen will; das kann grundsätzlich erst nach Beendigung des Mietverhältnisses angenommen werden.
Normenkette
Fundstellen
Dokument-Index HI542112 |
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