Entscheidungsstichwort (Thema)

Haftung des Wohnungseigentumsverwalters: Formularmäßige Beschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

 

Leitsatz (redaktionell)

Eine Beschränkung der Haftung des gewerblichen Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ist unwirksam.

 

Normenkette

AGBG §§ 9, 11 Nr. 7, § 24a; WoEigG § 27

 

Fundstellen

Haufe-Index 542158

IPuR 1999, 48

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