Entscheidungsstichwort (Thema)
Haftung des Wohnungseigentumsverwalters: Formularmäßige Beschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit
Leitsatz (redaktionell)
Eine Beschränkung der Haftung des gewerblichen Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit ist unwirksam.
Normenkette
AGBG §§ 9, 11 Nr. 7, § 24a; WoEigG § 27
Fundstellen
Haufe-Index 542158 |
IPuR 1999, 48 |
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