Entscheidungsstichwort (Thema)

Im Mietvertragsrubrum nicht aufgeführter Ehegatte

 

Orientierungssatz

Der im Mietvertragsrubrum nicht aufgeführte Ehegatte wird nicht dadurch Mitmieter, daß er den Vertrag mitunterschreibt bei einer derartigen Fallgestaltung erlangt der mitunterzeichnende Ehegatte nur Bürgenrechte und geht nur Bürgenpflichten ein.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1732309

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