Entscheidungsstichwort (Thema)

Bestandsschutz für ehemals preisgebundene Mieten in Berlin. Geltendmachung des Mietzinsrückzahlungsanspruchs durch einen Mitmieter

 

Leitsatz (amtlich)

1. Einer von mehreren Mietern kann im eigenen Namen Mietzinsrückzahlungsansprüche geltend machen, wenn er Leistung an alle verlangt.

2. Ehemals preisgebundene Mieten haben Bestandsschutz; das gilt nicht nur für Altverträge, sondern zumindest für die bis zum 1. September 1995 abgeschlossenen Mietverträge.

3. Der Mieter kann sich in solchen Fällen nicht allein auf WiStG § 5 (juris. WiStrG) berufen, sondern muß vorher Auskunft über die Höhe der Preisbindungsmiete verlangen.

 

Orientierungssatz

Zitierung zu Leitsatz 2: So auch LG Berlin, 1997-03-10, 62 S 472/96.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1738639

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