Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Eigenbedarfskündigung eines mitvermieteten Gartenteils

 

Leitsatz (amtlich)

Die Teilkündigung gemäß BGB § 564 Abs 2 Nr 4 ist auch hinsichtlich eines mitvermieteten Gartenteils zulässig.

Der Widerspruch des Mieters gegen die insoweit dem Vermieter erteilte Baugenehmigung hindert nicht die Teilkündigung.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1734175

ZMR 2002, 118

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