Entscheidungsstichwort (Thema)
Zimmerlautstärke. zu den Anforderungen, die an den Nachweis der Lärmstörungen zu stellen sind. Ansprüche bei Lärmbelästigungen durch Tonwiedergabegeräte im Mietshaus. Zum Begriff der Zimmerlautstärke
Orientierungssatz
1. Zum Begriff der Zimmerlautstärke ist nicht so eng aufzufassen, daß ein Geräusch nur in dem Raum, in welchem es verursacht wird, gehört werden kann und darf. Es ist entgegen seinem reinen Wortsinn dahingehend auszulegen, daß ein Geräusch außerhalb einer geschlossenen Wohnung, insbesondere in den Räumen oberhalb und unterhalb der Geräuschquelle nicht mehr oder zumindest kaum noch wahrnehmbar sein soll.
2. Soweit die Störungen für das Gericht zeitlich im Groben zu bestimmen und nachzuvollziehen sind, bedarf es dort, wo der Vorwurf ständig sich wiederholender Störungen im Raume steht, nicht notwendigerweise einer genauen datenmäßigen Fixierung.
Fundstellen
Dokument-Index HI1732490 |
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