Entscheidungsstichwort (Thema)

Mietminderung: Zurückbehaltungsrecht am dreifachen Minderungsbetrag

 

Leitsatz (amtlich)

Der Bestand eines zur Minderung berechtigenden Mangels führt dazu, daß der Mieter neben der Minderung einen dreifachen Minderungsbetrag zurückbehalten kann; das gilt allerdings dann nicht, wenn der Mieter den Mangel nicht angezeigt hat.

 

Nachgehend

BGH (Urteil vom 07.03.2002; Aktenzeichen IX ZR 223/01)

 

Fundstellen

Haufe-Index 1737354

IWR 2002, 74

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