Entscheidungsstichwort (Thema)

Anspruch eines Wohnungsmieters auf Beseitigung eines asbesthaltigen Nachtstromspeicherofens

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Der Mieter kann nur dann Entfernung des Nachtstromspeicherofens wegen der Asbestgefahr verlangen, wenn eine konkrete Gefahrenlage besteht. Insoweit muß der Mieter darlegen, daß die Asbestbelastung durch die Nachtstromspeicheröfen über der sonstigen Hintergrundbelastung mit Asbest liegt.

 

Normenkette

BGB §§ 536-537

 

Fundstellen

Dokument-Index HI542100

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