Entscheidungsstichwort (Thema)

Duldung der Wohnungsmodernisierung: Allgemein üblicher Zustand von Mietwohnungen in Berlin

 

Leitsatz (amtlich)

1. Der Rechtsentscheid des BGH zum allein üblichen Zustand iSd BGB § 541b (1992-02-19, VIII ARZ 5/91, NJW 1992, 1386) ist für Berlin dahin zu verstehen, daß der Ausstattungsgrad im früheren Westteil maßgebend ist.

2. In den bis zum Jahre 1918 errichteten Wohnungen im Westteil Berlins ist zwar ein Badezimmer, nicht aber der Anschluß an eine Sammelheizung allgemein üblich.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1739178

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