Entscheidungsstichwort (Thema)

Mietvertragsrecht: Duldung der Modernisierung. Mietvertragsrecht: allgemein üblicher Zustand auf dem West-Berliner Wohnungsmarkt. Mietvertragsrecht: Einbau einer Sammelheizung

 

Orientierungssatz

1. Gemietete Räume werden in den allgemein üblichen Zustand versetzt, wenn dieser Zustand bei der überwiegenden Mehrzahl von Mieträumen - mindestens 2/3 - in Gebäuden gleichen Alters innerhalb der Region angetroffen wird. Dabei ist als die jeweils maßgebliche Region das Bundesland anzusehen, in dem sich die Mietwohnung befindet.

2. Bei der Frage des allgemein üblichen Zustandes ist der Wohnungsmarkt von ehemals Berlin (West) gesondert zu betrachten.

3. Im Westteil Berlins wird mit dem Einbau einer Sammelheizung (Gaszentralheizung) in die Wohnung des Mieters diese nicht lediglich in den Zustand versetzt, wie er allgemeine üblich ist, weil nicht davon auszugehen ist, daß 2/3 der vergleichbaren Altbauwohnung, bezugsfertig bis 1918, über eine Zentralheizung verfügen (hier: ermittelt aufgrund einer Schätzung anhand von Unterlagen der Bausenatsverwaltung Berlin).

4. Bei der Überprüfung der durch die Mieterhöhung aufgrund einer Modernisierungsmaßnahme eintretenden Härte für den Mieter ist die Grenze der Belastbarkeit eines Mieters mit Miete und Nebenkosten bei etwa 25% bis 30% des Nettoeinkommens anzusetzen, wobei bei Beziehern niedrigerer Einkommen von 25% auszugehen ist.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1734510

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