Entscheidungsstichwort (Thema)
Aufrechnungsbefugnis des Mieters gegen den Mietzinsanspruch des Rechtsnachfolgers des Vermieters
Leitsatz (amtlich)
(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)
Aufrechenbare Forderungen gegen den Vermieter kann der Mieter gegenüber dem Mietzinsanspruch des Rechtsnachfolgers des Vermieters geltend machen, wenn die Forderung vor dem Zeitpunkt der positiven Kenntnis des Eigentumsüberganges erworben wurde. Die Veräußerungsmitteilung bewirkt keine Kenntniserlangung vom Eigentumsübergang.
Fundstellen
Dokument-Index HI1736572 |
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