Entscheidungsstichwort (Thema)

Mietvertrag über kommunal verwaltete Wohnung in Ostberlin: Berechtigtes Interesse des Vermieters an einer Kündigung gegenüber dem Erben des nach Beitritt verstorbenen Mieters

 

Leitsatz (amtlich)

1. Der Vermieter einer im Ostteil Berlins gelegenen, im Kommunal-Besitz befindlichen Wohnung kann das Mietverhältnis gegenüber dem Erben eines nach dem Beitritt am 3. Oktober 1990 verstorbenen Mieters gemäß BGB § 564b Abs 1 kündigen, wenn der Erbe nicht im Besitz einer Wohnberechtigungsbescheinigung nach Maßgabe des Gesetzes über die Gewährleistung von Belegungsrechten im kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungswesen vom 22. Juli 1990 (juris: WoBGG) ist.

2. Dies gilt nicht, wenn der Erbe zugleich Familienangehöriger ist, mit dem der Erblasser einen gemeinsamen Hausstand geführt hat.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1739007

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