Entscheidungsstichwort (Thema)

Beendigung des Mietverhältnisses wegen unerlaubter Tierhaltung. Kündigung wegen Diebstahls im Haus

 

Orientierungssatz

1. Die Tatsache, daß ein Mieter entgegen vertraglicher Vereinbarung in einer Einzimmerwohnung zwei Hunde und zwei Katzen hält, berechtigt den Vermieter nicht zur fristlosen Kündigung.

2. Bei trotz Abmahnung anhaltender unerlaubter Tierhaltung muß der Vermieter zunächst auf Entfernung der Tiere aus der Wohnung und Unterlassung der Tierhaltung klagen. Ein vom Hausgenossen des Mieters im Hause begangener Diebstahl rechtfertigt eine fristlose Kündigung.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1729944

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