Entscheidungsstichwort (Thema)

Heizkostenabrechnung: Verpflichtung zur wirtschaftlichen Heizungsvorsorge

 

Orientierungssatz

Der Vermieter ist nicht verpflichtet, zu Beginn der Heizperiode auf eigene Kosten Heizmaterial zum günstigsten Preis und in großen Mengen einzukaufen.

Seine Verpflichtung zur wirtschaftlichen Heizungsvorsorge ist vielmehr durch die eingezahlten Vorschüsse begrenzt.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1732026

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