Entscheidungsstichwort (Thema)

Mietsicherheit: Kündigungsfrist für eine Mietbürgschaft

 

Leitsatz (amtlich)

Eine Mietbürgschaft kann vom Bürgen zu dem Zeitpunkt gekündigt werden, zu dem der Vermieter das Mietverhältnis ordentlich hätte kündigen können.

 

Orientierungssatz

Zitierung: Anschluß OLG Düsseldorf, 24. November 1998, 24 U 264/97, NJW 1999, 3128.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1737076

NZM 2001, 1075

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