Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Fälligkeit der Schönheitsreparatur nach kündigungsbedingtem Mietvertragsende

 

Leitsatz (amtlich)

Nach Kündigung des Mietverhältnisses kann der Mieter bis zum formellen Vertragsende Schönheitsreparaturen ausführen; eine Fristsetzung gem BGB § 326, bei der das Fristende mit dem Mietvertragsende übereinstimmt, ist unwirksam.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1736488

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge