Entscheidungsstichwort (Thema)

Betriebskostenabrechnung: Verwirkung des Anspruchs auf Zahlung der Betriebskosten

 

Leitsatz (amtlich)

1. Die Nachforderung des Vermieters aus einer Betriebskostenabrechnung ist verwirkt, wenn der Vermieter weitere drei Monate nach Ablauf der Abrechnungsfrist verstreichen läßt, nach mehreren Jahren erstmalig wieder über Betriebskosten abrechnet und nach Beendigung des Mietverhältnisses nur rückständigen Mietzins einklagt, ohne sich die Nachforderung von bisher nicht abgerechneten Betriebskosten vorzubehalten.

2. Unter diesen Umständen brauchen die Mieter nicht darzulegen, daß sie für die Betriebskostennachforderung zunächst Rücklagen gebildet haben und diese nach Ablauf des Zeitmomentes wieder aufgelöst haben.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1734433

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge