Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnraummiete: Schadenersatzanspruch des Vermieters wegen fehlerhafter Durchführung von Schönheitsreparaturen im laufenden Mietverhältnis. Wohnraummiete: Vorschußzahlungsanspruch auf Renovierungskosten

 

Leitsatz (amtlich)

1. Der Vermieter hat während des laufenden Mietverhältnisses auch dann keinen fälligen Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Mieter Schönheitsreparaturen unsachgemäß ausgeführt hatte (Fortführung von BGH, 30. Mai 1990, VIII ZR 207/89, BGHZ 111, 301, 305).

2. Der Vermieter kann jedoch Zahlung eines Vorschusses für die zu erwartenden Kosten der Beseitigung der Renovierungsschäden verlangen, über den nach Beendigung des Mietverhältnisses abzurechnen ist.

3. Dieser Vorschußanspruch besteht neben dem Anspruch auf Zahlung der Kaution.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1738072

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