Entscheidungsstichwort (Thema)

Erlaubnis zur Untervermietung im Interesse des dem Mieter unbekannten Untermieters

 

Orientierungssatz

(aus Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Ein berechtigtes Interesse zur Untervermietung eines Teils der Mietwohnung kann sich nur aus der unmittelbaren Sphäre des Mieters herleiten. Humanitäre und billigenswerte Gründe, die allein im Interesse des Untermieters geltend gemacht werden können, verpflichten den Vermieter nicht zur Erlaubnis der Untervermietung.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1733264

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