Entscheidungsstichwort (Thema)

Wohnungseigentum: Zustimmungsbedürftigkeit der Einräumung eines Nießbrauchs

 

Orientierungssatz

Die in der Teilungserklärung enthaltene Bestimmung, daß ein Sondereigentümer zur Einräumung des Nießbrauchs an seinem Sondereigentum der Zustimmung der übrigen Sondereigentümer bedarf, stellt keine nach BGB § 137 S 1 unzulässige Verfügungsbeschränkung dar. Vielmehr handelt es sich um eine Gebrauchsregelung im Sinne des WEG § 15 (juris: WoEigG), die das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander betrifft und damit als Inhalt des Sondereigentums nach WEG § 10 Abs 2 in das Grundbuch eingetragen werden kann.

 

Fundstellen

Haufe-Index 1733335

Rpfleger 1999, 125

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