Entscheidungsstichwort (Thema)
Zur Eintragungsfähigkeit von Sondernutzungsrechten an Teileigentum
Orientierungssatz
Sondernutzungsrechte an Räumen eines Gebäudes, an denen Teileigentum begründet werden soll, können als Vereinbarung über das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander zum Inhalt des Sondereigentums gemacht werden und ins Grundbuch eingetragen werden. Es handelt sich um eine Gebrauchsregelung des Sondereigentums gemäß WEG § 15 Abs 1 (juris: WoEigG).
Fundstellen
Dokument-Index HI1732981 |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen