Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur Eintragungsfähigkeit von Sondernutzungsrechten an Teileigentum

 

Orientierungssatz

Sondernutzungsrechte an Räumen eines Gebäudes, an denen Teileigentum begründet werden soll, können als Vereinbarung über das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander zum Inhalt des Sondereigentums gemacht werden und ins Grundbuch eingetragen werden. Es handelt sich um eine Gebrauchsregelung des Sondereigentums gemäß WEG § 15 Abs 1 (juris: WoEigG).

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1732981

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