Entscheidungsstichwort (Thema)

Unbilligkeit der Abrechnung von Mietnebenkosten nach Wohnflächenmaßstab anstatt nach Personenschlüssel

 

Leitsatz (amtlich)

(abgedruckt in Wohnungswirtschaft & Mietrecht WuM)

Die Abrechnung der Betriebskosten Wasser, Abwasser, Müllabfuhr und Aufzug nach Wohnflächenmaßstab ist nicht unbillig, wenn der Vermieter eine Abrechnung nach Personenschlüssel nur unter Verwaltungsmehraufwand erstellen kann und die begünstigte Einzelperson lediglich 50% anteilige Betriebskostenersparnis erhalten würde.

 

Orientierungssatz

(von der Dokumentationsstelle des Bundesgerichtshofes)

Zitierung: Abgrenzung LG Aachen, 1991-05-24, 5 S 70/91, WuM 1991, 503.

 

Fundstellen

Dokument-Index HI1735344

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