Rz. 1340

Eine Klausel, wonach der Leasinggeber für eine Nichtlieferung oder verspätete Lieferung durch den Lieferanten insgesamt nicht haftet, ist gem. § 307 BGB unwirksam.[2713] Grund ist die Hauptpflicht des Leasinggebers dem Leasingnehmer die Leasingsache zum Gebrauch zu überlassen.[2714] Ist der Leasingnehmer Unternehmer, so dürfte aber eine Klausel wirksam sein, nach der der Leasinggeber dem Leasingnehmer seine Ansprüche gegen den Lieferanten abtritt.[2715] Indem er die ihm selbst gegen den Hersteller oder Lieferanten zustehenden kaufrechtlichen Mängelrechte einschließlich des Rücktrittsrechts[2716] endgültig, unbedingt und vorbehaltlos[2717] an den Leasingnehmer abtritt oder diesen ohne Widerrufsvorbehalt zu ihrer Geltendmachung ermächtigt[2718] hat der Leasinggeber im Geschäftsverkehr mit Verbrauchern und Unternehmern die Möglichkeit, sich von der eigenen Gewährleistungspflicht aus §§ 536 ff. frei zu zeichnen.[2719]

[2713] Tendenziell BGH, Urt. v. 16.9.1981 – VIII ZR 265/80, NJW 1982, 105, 106; Urt. v. 9.10.1985 – VIII ZR 217/84, NJW 1986, 179, 180; ausdrücklich OLG Hamm, Urt. v. 4.12.1979 – 4 U 244/79,DB 1980, 393, 394; OLG Koblenz, OLG Koblenz, Urt. v. 6.7.1984 –2 U 571/83,WM 1984, 1259.
[2714] UBH/Schmidt, Leasingverträge Rn 5; WLP/Stoffels, Leasingverträge Rn L 89.
[2715] So auch WLP/Stoffels, Leasingverträge Rn L 90; offengelassen in BGH, Urt. v. 7.10.1992 – VIII ZR 182/91, NJW 1993, 122, 124.
[2716] BGH, Urt. v. 1.6.1973 – V ZR 134/72, NJW 1973, 1793, 1794.
[2719] UBH/Schmidt, Leasingverträge Rn 5.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge