Rz. 1035

Für die Einstufung einer Klausel als überraschend i.S.d. § 305c BGB müssen besondere Umstände vorliegen, etwa wenn ein Kunde an der im Bestellformular für die Eintragung der Käuferdaten vorgesehenen Stelle einen Aufkleber mit großgedruckten Firmendaten anbringt, der im unteren Teil auch noch kleingedruckte Geschäftsbedingungen wie eine Gerichtsstandsklausel zu seinen Gunsten enthält.[2117] Eine unzulässige Überraschung kann auch vorliegen, wenn für beide Parteien ein gemeinsamer gesetzlicher Gerichtsstand besteht und der Verwender einen nicht mit seinem Sitz übereinstimmenden Gerichtsstand wählt und dieser keine Bezüge zu dem Vertrag und seiner Durchführung hat[2118] oder dem Verwender die freie Gerichtswahl eingeräumt werden soll.[2119] Wird formularmäßig deutsches Recht vereinbart, kann die Vereinbarung eines ausländischen Gerichtsstands gegen § 305c BGB verstoßen.[2120]

[2117] OLG Düsseldorf NJW-RR 1989, 1330; MüKo/Wurmnest, § 307 Rn 251.
[2118] OLG Köln ZIP 1989, 1069; vgl. auch WLP/Hau, G 145.
[2119] Nach Auffassung des OLG Karlsruhe DB 1974, 184 fehlt es bereits an der hinreichenden Bestimmtheit einer derartigen Vereinbarung.
[2120] OLG Düsseldorf NJW-RR 1988, 1260, 1261.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge